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1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von berg-welt ag organisierten und durchgeführten Touren, Kurse und Reisen und regeln zusammen mit dem massgebenden Detailprogramm sämtliche daraus folgende Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und berg-welt ag.
Der Vertrag zwischen Ihnen und berg-welt ag kommt mit der vorbehaltslosen Annahme Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und für berg-welt ag wirksam.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei berg-welt ag erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
3.1. Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Detailprogramm und dem Vertrag. berg-welt ag behält sich ausdrücklich vor, die im Detailprogramm aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen,sofern
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Eintritts- und Gipfelgebühren erhöht oder eingeführt werden.
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
berg-welt ag ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziff. 6 zu.
3.2. Einzelzimmer-Zuschlag: EZ-Zuschläge werden in den Detailprogramms ausgewiesen. Kann berg-welt Teilnehmenden dem Wunsch nach ½-Doppelzimmer nicht nachkommen, übernimmt berg-welt die Hälfte des EZ-Zuschlags.
3.3. Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Anzahlung: 10 Tage nach Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von Fr. 1000.- zu leisten.
b) Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin dem Bankkonto von berg-welt ag gutgeschrieben sein.
Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Reise.
4.1. Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenem Brief an die berg-welt ag zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurück zu erstatten.
4.2. Bei Annullierung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
- bis 91 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises
- bis 61 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
- bis 31 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
- bis 15 Tage vor Abreise 80% des Reisepreises
- noch später 100% des Reisepreises
4.3. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
4.4. Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens 3 Tage vor dem Abreisedatum bei Reisen ohne Flüge und bis spätestens 15 Tage vor dem Abreisedatum bei Reisen mit Flügen eine Ersatzperson benennen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann.
berg-welt ag teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert berg-welt ag die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden Mehrkosten.
5.1 berg-welt ag behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern. berg-welt ag teilt Ihnen allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels eingeschriebenem Brief an berg-welt ag zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt.
Vom Vertragsrücktritt ausgeschlossen sind Programm-änderungen, welche aus herrschenden Wetter-, Gefahren- oder örtlichen Verhältnissen angezeigt sind.
Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von berg-welt ag angebotenen gleichwertigen oder höherwertigen Pauschalreise mit Nachzahlung einer möglichen Preisdifferenz;
b) auf Teilnahme an einer anderen von berg-welt ag angebotenen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen bereits bezahlten Beträge.
6.1 Muss die Reise aus einem vor Ihnen zu vertretenden Grund abgesagt werden, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises.
6.2 Wird eine allfällige im Detailprogramm bzw. im Vertrag angegebene, für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann berg-welt ag die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann berg-welt ag die Reise jederzeit absagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen
6.4 Wird die Reise von berg-welt ag aus anderen als den vorstehend unter Ziffern 6.1 bis 6.3 genannten Gründen abgesagt, stehen Ihnen die Rechte gemäss vorstehender Ziffer 5 zu.
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisezwischenfall-versicherung .
Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber berg-welt ag geltend machen, haben Sie Ihre Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben berg-welt ag mitzuteilen.
Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises,Kündigung des Vertrages und Schadenersatz zur Folge.
9.1 berg-welt ag sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes, sofern und soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.
9.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet berg-welt ag in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
9.3 Jegliche Haftung von berg-welt ag ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches berg-welt ag, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
9.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet berg-welt ag im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von berg-welt ag auf maximal den zweifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen tieferen Haftungslimiten.
9.5. Haftung bei Aktivitäten mit erhöhtem Risiko:
Tourenwochen, Skitouren-, Bergsteiger-, Trekking- und Expeditionsreisen sind mit erhöhten Risiken behaftet, weil sie im Gebirge oder in Gebirgsregionen stattfinden,
a) wo die besonderen Gefahren Grenzbereiche beinhalten, die nicht immer klar erkennbar sind oder
b) wo keine oder nur eine sehr eingeschränkte verkehrstechnische oder medizinische Infrastruktur vorhanden ist.
Wir verpflichten uns, zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Reise, können aber nicht alle Risiken und Eventualitäten voraussehen. Im Hinblick auf diese Risiken erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Haftung von berg-welt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer sogenannten SOS-Rückreiseversicherung, speziell für Reisen, die in abgelegene Gebiete führen.
11.1 Die im Detailprogramm oder in der Teilnahmeinformation enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekannt zu geben, damit sie berg-welt ag über die entsprechenden für sie geltenden Vorschriften orientieren kann.
11.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.